Stabiles M-tec print® Hart-PVC mit Rille - Bruchstein hell
"M-tec print"® Hart-PVC Streifen | Motiv Bruchstein hell mit 6mm Rillenstruktur
Setzen Sie farbstarke Akzente mit unserem Bruchstein Motiv. Fotorealistischer Druck auf M-tec pro-secure mit erprobter oberflächlicher Rillenstruktur. Sie ist schmutzabweisend, stabilisierend und bietet eine erhöhte Widerstandskraft. Das normierte Hart-PVC aus dem Hause M-tec überzeugt zudem durch einfache Handhabung und eine elegante Optik. Das Steinmotiv "Bruchstein hell" gibt es als 3er Set | gekennzeichnet in A | B unc C Streifen, um einen nahtlosen Übergang im Zaunbild zu schaffen.
Zur Unterstützung der Farbbeständigkeit und dem Schutz vor verhältnismässigen Umwelteinflüssen empfehlen wir, zusätzlich unser M-tec UV-Protect Flüssiglaminat zu verwenden. Ein Schutzlack, der die UV-Stabilität und Farbintensität verstärkt absichert.
Die Streifen selbst sind mit besonderer Vorsicht einzuflechten. Wichtig hierbei ist es, vor allem das Motiv Schritt für Schritt nachzuziehen und immer genug Luft zu lassen bzw. Raum, um den Streifen von Strebe zu Strebe galant weiterführen zu können. Ein strammes Einziehen ist zu vermeiden und erzielt schlimmstenfalls - bedingt durch vorhandene Zinknasen - ungewollten / mechanisch bedinten Farbabrieb.
"M-tec print"® Hart-PVC Streifen mit 6mm Rille gibt es als 3er oder 9er Pack.
Weitere Informationen zur: PVC Sichtschutzstreifen Qualität finden Sie hier.
Merkmale: Hart-PVC Sichtschutz 6mm Rille mit Bruchstein Motiv
- fotorealistisches Motiv | 2seitig bedruckt
- passgenauer Zuschnitt auf 190mm x 2510mm
- Materialstärke: 1,35mm
- Bruchstein-Motiv für die Zaunanlage
- Achtsamen Einflechten empfohlen
- 100% UV-stabil | Witterungsbeständig
- Für erhöhten Farbschutz gleich UV-Protect mitbestellen!
- geeignet für gängige Gittermattenzäune
- lebhafte Anmutung | toller Hingucker für die Zaunanlage
- produziert in Deutschland
Wichtiger Hinweis:
Bitte überprüfen Sie Ihren Gittermattenzaun auf grobe Zinknasen, bevor Sie mit dem Einflechten beginnen. Beschädigungen, die hieraus erfolgen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.